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SQ Q2 - Level 2

Lehrgangszulassung LEVEL 1

 

Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging LEVEL 1

  • Mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1

  • Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 innerhalb der letzten 24 Monate vor Lehrgangsbeginn

oder

20 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 innerhalb der letzten 12 Monate. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen,
z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise

  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41

  • Ausbildung in der Ersten Hilfe

Entsprechend dem SQ Q2 ist die Ausbildung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging modular aufgebaut. Sie ist in 3 Level gegliedert und beinhaltet theoretische und praktische Anteile. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgeschlossen sein.

Modul 1 - PSAgA Rigging

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