
SQ Q2 - Level 2
Lehrgangszulassung LEVEL 1
Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:
-
Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging LEVEL 1
-
Mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1
-
Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 innerhalb der letzten 24 Monate vor Lehrgangsbeginn
oder
20 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 innerhalb der letzten 12 Monate. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen,
z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
-
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
-
Ausbildung in der Ersten Hilfe
Entsprechend dem SQ Q2 ist die Ausbildung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging modular aufgebaut. Sie ist in 3 Level gegliedert und beinhaltet theoretische und praktische Anteile. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgeschlossen sein.