L1 – M4 / Recht. Grundlagen / 2025-1
Tätigkeitsbezogenes Anwenden der riggingrelevanten Regelwerke
Freie Plätze
Beschreibung
Das Seminar kann auf den Sachkundigen für Veranstaltungsrigging SQQ2 Level1 angerechnet werden. Theorie: - Grundlegende Anforderungen an Arbeitsschutz und Arbeitszeit - Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzen von Maßnahmen - Notwendigkeit der Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung) - Regelwerke der DGUV - Standards der Qualität der IGVW, insbesondere SQO2 - Veranstaltungsrigging Organisation und Arbeitsverfahren Voraussetzungen: - Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr - Ausbildung in der Ersten Hilfe (Grundausbildung 9 UE) - 18. Lebensjahr vollendet Zulassung zur Prüfung Stand 02/2024 Zur Abschlussprüfung LEVEL 1 kann zugelassen werden, wer einen Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 besucht und die gesamte Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von 12 Monaten absolviert hat. Für alternative Zulassungsmöglichkeiten sprechen Sie uns bitte an. Dauer: 1 Tage inkl. (Prüfung Rechtliche Grundlagen mindestens 30 Minuten) Abschluss: Teilnahmezertifikat
Bevorstehende Sessions
Umbuchung & Kündigung
Besondere vertragliche Bedingungen (Teilnahmebedingungen an Schulungen der riggingWerk GmbH) (1) Allgemeines: Wir leisten und liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Vom Auftraggeber vorgeschriebene Leistungs- und Lieferbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den unsrigen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. 1.1 Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber angibt, nur zu seinen Bedingungen beauftragen zu wollen. Der Erfüllungsort ist Heidelberg/Mannheim. Gleiches gilt hinsichtlich des ausschließlichen Gerichtsstandes für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis. 1.2 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn diese vorher schriftlich eingereicht und von uns bestätigt wurden. Andere Bedingungen und Abweichungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und unserer Bestätigung. (2) Anmeldung/Vertragsabschluss: Die Anmeldung zu einem Lehrgang oder einer Ausbildung der Firma riggingWerk GmbH erfolgt ausschließlich schriftlich über das Buchungsportal www.riggingwerk.de. Andere Anmeldeverfahren werden nur nach vorheriger Absprache akzeptiert. 2.1 Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die Firma riggingWerk GmbH in Form der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. (3) Zahlungen: Die Rechnungen werden frühestens 14 Werktage vor Lehrgangsbeginn erstellt und per Post(Email) zugesendet. 3.1 Die Zahlungsbedingungen und Bankdaten sind der entsprechenden Rechnung zu entnehmen. 3.2 Die Kursgebühren sind nach dem Erhalt der Rechnung zu entrichten. 3.3 Zertifikate, bzw. Bescheinigungen werden erst nach Zahlungseingang ausgegeben, bzw. zugeschickt. 4 Umbuchung und Stornierung durch den Teilnehmer / Besteller 4.1 Umbuchung und Stornierung werden nur schriftlich (Post oder E-Mail) anerkannt. 4.2 Die Fristen werden ab dem Tag des Eingangs, pro Kalendertag gezählt. Bei der Fristberechnung zählt der Schulungstag nicht. 4.3 Details/Kosten bei einer Umbuchung: Für eine Umbuchung des gebuchten Termins (bis 14 Tage vor Beginn/ Termin des Lehrgangs) wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 €/pro Teilnehmer fällig. Spätere Umbuchungen sind nicht möglich, sondern werden als Stornierung behandelt. 4.4 Bei Stornierung fallen folgende Kosten an: Für Einzelteilnehmer: Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn Ab 13 Tage vor Lehrgangsbeginn 50 % der Lehrgangsgebühr pro Teilnehmer 100 % der Lehrgangsgebühr pro Teilnehmer Für Gruppenbuchungen und geschlossene Lehrgänge: Bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn 2
Kontaktangaben
rigging WERK Gmbh
06142 - 7987777
education@riggingwerk.de